Häufige Fragen
Wie merke ich, dass ich eine Psychotherapie brauche?
Sobald Sie sich z.B. in Ihrem Alltag eingeschränkt fühlen, Ihre Leistungsfähigkeit sinkt, Sie nicht mehr abschalten können, Sie Veränderungen an sich bemerken wie z.B. Reizbarkeit, Appetitverlust/-steigerung, Sie mit niemanden über Ihre Belastungen reden können oder Ihre Hobbys vernachlässigen, sollten Sie sich an eine Fachperson wenden. Diese kann dann mit Ihnen bereits im unverbindlichen Telefongespräch klären, ob Sie eine Psychotherapie brauchen oder nicht. Wenn Sie sich unsicher sind, warten Sie lieber nicht zu lange zu, auch wenn es Mut braucht sich an eine Fachperson zu wenden. Eine hilfreiche Übersicht hierzu finden Sie auf den Seiten des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie oder auf den informativen Seiten der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.
Wie lange dauert eine Therapie?
Eine Therapie dauert nur so lange wie nötig. Bereits während der Therapie sollen sie langsam schrittweise lernen Ihr „eigener Psychotherapeut“ zu werden, sodass Sie zunehmend auf weniger Hilfe angewiesen sind.
Was ist der Unterschied zwischen einem Psychiater und einem Psychologen?
Der Psychologe hat Psychologie studiert, der Psychiater hingegen Medizin. Der Psychiater darf deshalb Medikamente verschreiben, der Psychologe nicht.
Ist Psychologe und psychologischer Psychotherapeut dasselbe?
Nein, beide haben zwar Psychologie studiert, aber der Psychotherapeut hat nach seinem Psychologiestudium noch ein weiterführendes mehrjähriges Studium in einem psychotherapeutischem Verfahren (z.B. Verhaltenstherapie, systemische Therapie) absolviert.
Ist Traumatherapie und Psychotherapie nicht dasselbe?
Traumatherapie ist selbstverständlich auch Psychotherapie. Jedoch benötigt es bei Traumatisierungen ein anderes, traumaspezifisches Vorgehen als bei einer Psychotherapie, die nicht ein Trauma adressiert.
Was bedeutet Anordnungsmodell?
Bis zum 01.07.2022 war es den psychologischen Psychotherapeuten nur erlaubt über die Grundversicherung abzurechnen, wenn sie bei einem Psychiater angestellt waren und in derselben Praxis tätig waren (Delegationsmodell). Seit dem 01.07.2022 gilt das Anordnungsmodell für Psychotherapie, psychologische Psychotherapeuten dürfen nach einer ärztlichen Anordnung nun selbstständig mit der Grundversicherung abrechnen. Die psychologische Psychotherapeuten müssen bevor sie zum Anordnungsmodell zugelassen werden, bestimmte vom BAG festgelegte Anforderungen erfüllt haben. Wie z.B. eine 3 jährige praktische Tätigkeit zu 100%, 1 Jahr davon in einer Einrichtung die zur Ausbildung von Ärzten und Psychotherapeuten zugelassen ist.