Praxis für Psychotherapie

Konditionen

Honorar

Die Abrechnung kann über folgende Versicherer erfolgen:

  • Grundversicherung
  • Zusatzversicherung
  • Invalidenversicherung IV
  • Selbstzahler

Seit Juli 2022 gilt das Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie, zu dem ich zugelassen bin, d.h. als psychologische Psychotherapeutin bin ich dazu berechtigt, sobald eine ärztliche Anordnung für Psychotherapie vorliegt, über die Grundversicherung selbstständig abzurechnen.

Die ärztliche Anordnung für Psychotherapie kann von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt  oder Ihrer Psychiaterin/Ihrem Psychiater ausgefüllt werden. Da ich in einer Praxisgemeinschaft eingebunden bin, besteht auch die Möglichkeit die Anordnung über unsere Psychiaterin Frau Dr. med. Dorothea Müller zu erhalten.

Falls Sie im Hausarztmodell versichert sind, so muss Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt die Anordnung ausfüllen.

Hier können Sie bei Bedarf das Formular zur Anordnung für  Psychotherapie herunterladen:

anordnung_psychologische_psychotherapie_version_1_0_de_0.pdf

Darüber hinaus verfüge ich über die kantonale Praxisbewilligung und bin vom Verband der schweizerischen Krankenversicherungen (Santésuisse) auch als Leistungserbringerin für die Zusatzversicherung und von der Invalidenversicherung IV anerkannt. Wenn Sie die Psychotherapie über die Zusatzversicherung abrechnen lassen möchten, ist es ratsam diese Möglichkeit vorher bei Ihrer Krankenkasse abzuklären. Da ich zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen bin und dies eine Pflichtleistung der Krankenkassen darstellt, verweisen manche Krankenkassen darauf und verweigern deshalb die Bezahlung der psychologischen Psychotherapie über die Zusatzversicherung. Dies handhaben die Krankenkassen jedoch unterschiedlich.

Sorgfalt

Ich arbeite stets gewissenhaft, nach anerkannten und bewährten Methoden. Die Berufsordnung unseres Berufsverbandes, der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP, stellt für mich eine verbindliche Richtlinie dar. Die Qualität meiner Arbeitsweise lasse ich regelmässig supervidieren.

Als Psychologin und Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht und handhabe Ihre Daten und das, was in Sitzungen besprochen wird, selbstverständlich streng vertraulich.

Absagen und Terminverschiebungen

Die Termine für die Sitzungen werden verbindlich festgelegt. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen oder wollen die Sitzung verschieben, müssen Sie dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt geben, per Email oder Anruf. Kurzfristiger verschobene, abgesagte oder versäumte Termine stelle ich Ihnen in Rechnung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.